| Feuerwehrjugend ab 10 Jahre - beschlossen | ||||||||||||||||||
Bericht erstellt am: 15.12.2007 |
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| Kurzinfo | ||||||||||||||||||
| Ein lang umkämpftes Thema wurde nun endlich realisiert und mit Spannung und Begeisterung werden wir dieses umsetzen. | ||||||||||||||||||
| Folgende Links geben dir einen kleinen Einblick über verschiedene Themen der Feuerwehrjugend. Schau rein und informier dich. | ||||||||||||||||||
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| Allgemeine Information | ||||||||||||||||||
Die oben erwähnte Richtlinie gilt für alle Feuerwehren im Sinne des Landesfeuerwehrgesetzes, welche Jugendliche vor Vollendung ihres 16. Lebensjahres in ihre Mitgliedschaft aufnehmen. Die Mitgliedschaft bei der Feuerwehrjugend kann frühestens nach Vollendung des 10. Lebensjahres beginnen und endet mit Vollendung des 16. Lebensjahres. |
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