| Brauchtumsfeuer (Oster- und Sonnwendfeuer) | ||
Bericht erstellt am: 11.03.2008 |
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| Kurzinfo | ||
Brauchtumsfeuer dürfen in der Steiermark ausschließlich am Karsamstag und am 21. Juni (Sonnwendfeuer) entzündet werden. |
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| Was darf entzündet werden? | ||
Ausschließlich trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell verbrannt werden. |
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| Was tun bei Schlechtwetter? | ||
| Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag", falls es am Karsamstag regnet, ist ebenso verboten, wie die Verlegung der Sonnwendfeier auf ein Wochenende. In diesem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B.: Igel, Mäuse, Vögel, ... ) ein Überleben zu ermöglichen! | ||
| Vorsicht! | ||
| Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, etc.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden. | ||
| Strafen bei Nichteinhaltung | ||
| Die Verbrennung von nicht geeigneten Materialien und die Verbrennung außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, 21. Juni - Sonnwendfeier) wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 3.630,-- bestraft! | ||
| Was sollten Sie noch beachten? | ||
| Im Falle, dass Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Material geeignet ist, oder ob es bei einem Aufkommen von Wind für die Umgebung (Bsp.: Wald, Sträucher, Bäume, Wohnhaus, Scheune, etc.) gefährlich werden könnte, scheuen Sie sich nicht und fragen beim Bürgermeister bzw. beim Ortszuständigen Kommandanten oder Kommandantenstellvertreter nach und erlauben Sie gegebenenfalls eine Besichtigung. | ||
| Weiters sollten Sie schon vor dem Entzünden des Brennmaterials darauf achten, dass eine kleine Menge Löschwasser, für die Erstlöschmassnahmen, vorhanden ist, sowie neben dem Telefon die Telefonnummer der Feuerwehr (122) bereit liegt, um im Ernstfall keine unnötige Zeit zu vergeuden. | ||
Falls etwas ausser Kontrolle gerät, steht Ihnen Ihre Ortsfeuerwehr unter 122 jederzeit und unentgeldlich zur Verfügung!
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| Weiterführende Links: | ||
| Info Verbrennungsverbote >>> | Info Brauchtumsfeuer >>> | |
| Erlass Land Stmk. >>> | ||
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